Abmahnung der PMG Entertainment Limited durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Silicon Valley“

23. Juli 2019
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung der PMG Entertainment Limited erhalten, die von der CSR Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen wurde. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Silicon Valley“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der PMG Entertainment Limited im Einzelnen

Die CSR Anwaltskanzlei nimmt unseren Mandanten im Namen der PMG Entertainment Limited wegen einer angeblich unerlaubten Verwertung geschützter Filmwerke in Anspruch. Die PMG Entertainment Limited gibt an, die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk „Silicon Valley“ zu sein. Diesen Film soll unser Mandant über seinen Internetanschluss in der Online-Tauschbörse BitTorrent unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten haben.

Durch die behauptete öffentliche Zugänglichmachung des Films soll unser Mandant die PMG Entertainment Limited in ihren Rechten verletzt haben. Das unerlaubte Anbieten und Herunterladen von Filmwerken über Internettauschbörsen verstoße gegen die Bestimmungen der §§ 19a und 16 UrhG und sei nach § 106 UrhG und §§ 184, 184d StGB strafbar. Eine tatsächliche Vermutung spricht nach Ansicht der Gegenseite dafür, dass unsere Mandantschaft als Anschlussinhaber selbst für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.

Aufgrund der vermeintlich begangenen Rechtsverletzung macht die CSR Rechtsanwaltskanzlei Ansprüche ihrer Mandantin auf Unterlassung, Aufwendungs- sowie Schadensersatz geltend. Unser Mandant wird deshalb aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein Vorschlag für eine solche Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben bereits in Anlage beigefügt. Außerdem soll unsere Mandantschaft einen symbolischen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 600.- sowie die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 215.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 1.000.-, bezahlen. Insgesamt wird die Begleichung einer Summe von EUR 815.- gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PMG Entertainment Limited

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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