Abmahnung der PMG Entertainment Limited durch die Rechtsanwaltskanzlei CSR wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Hausfrau Holidays 2“

04. März 2019
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Unser Mandant hat ein Abmahnschreiben der PMG Entertainment Limited erhalten. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Hausfrau Holidays 2“ durch öffentliche Zugänglichmachung begangen zu haben.

Die Abmahnung der PMG Entertainment Limited im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetanschluss das Filmwerk „Hausfrau Holidays 2“ beziehungsweise Teile davon mit Hilfe eines Filesharing-Programms unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen zu haben. In diesem angeblichen Vorgehen sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung und eine rechtswidrige Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Diese angeblichen Handlungen unseres Mandanten seien nach § 106 UrhG und §§ 184, 184d StGB strafbar.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Darüber hinaus wird unser Mandant in einem außergerichtlichen Vergleich dazu aufgefordert, einen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 600,- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215.-, berechnet aus einem Gesamtgegenstandswert von EUR 1.600.-, zu bezahlen. Sollte unsere Mandantschaft den Forderungen nicht nachkommen, werde die Gegenseite ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PMG Entertainment Limited

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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