Abmahnung der Rapp’s Kelterei GmbH durch die Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB wegen Markenrechtsverletzung an „Zaubersaft“

26. Januar 2022
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Uns liegt eine Abmahnung der Firma Kelterei Rapp's GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwältin Hendrikje Schilling, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen des Vertriebs seiner Produkte einen Markenrechtsverstoß begangen zu haben.

Die Abmahnung der Firma Kelterei Rapp´s GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwältin Hendrikje Schilling wird näher aufgeführt, dass unser Mandant Waren mit einer ähnlichen Kennzeichnung verwende und auf seiner Internetseite zum Verkauf bereitstellt. Dies könne Verwechselungen mit den beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrierten Marken „Zaubersaft“ und den darunter vertriebenen Säften hervorrufen. Laut Rechtsanwältin Schilling verwende unser Mandant die Bezeichnung ebenfalls für ein Getränk, welches mehrheitlich aus Apfelsaft besteht und von der Aufmachung ähnlich sei. Dies stelle einen Verstoß gegen das MarkenG und damit eine Markenrechtsverletzung dar.

Es bestehe nach Ansicht der Rechtsanwältin Schilling ein Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Zudem sei unserer Mandant zu Schadensersatz gem. § 14 Abs. 6 MarkenG, zu Auskunft unter anderem über den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Erzeugnisse, gem. § 19 MarkenG und zu Vernichtung und Rückruf der rechtsverletzenden Waren verpflichtet, § 18 MarkenG.

Um eine Wiederholungsgefahr auszuräumen, sei unser Mandant außerdem vermeintlich verpflichtet, die dem Abmahnschreiben beigefügte, bereits vorformulierte strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll unsere Mandantschaft  der Kelterei Rapp’s GmbH die durch die Beauftragung der Anwälte entstandenen Kosten tragen. Konkret soll unser Mandant einen Betrag in Höhe von EUR 2.729,50.- errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 120.000,00.- und einer 1,3 Geschäftsgebühr (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer), an die Gegenseite zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kelterei Rapp’s GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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