Abmahnung der reFX Audio Software Inc. durch die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerprogramm „Refx Nexus 2“

08. Oktober 2018
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Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt einen unserer Mandanten im Namen der reFX Audio Software ab und macht Rechte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an der Software „Refx Nexus 2“ geltend.

Die Abmahnung der reFX Audio Software Inc. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben werfen die gegnerischen Rechtsanwälte unserem Mandanten vor, im Rahmen einer Internettauschbörse ein Dateiarchiv für andere Nutzer zum Abruf bereitgestellt und weiterverbreitet zu haben und dieses damit weltweit für andere Nutzer zum Download verfügbar gemacht zu haben. Dieses Dateiarchiv soll das angeblich von der reFX Audio Software Inc. programmierte Computerprogramm Refx Nexus 2 enthalten haben.

Dabei soll das Herunterladen des streitgegenständlichen Computerprogramms und der dadurch gleichzeitig für Dritte ermöglichte Abruf eine Vervielfältigung gem. §§ 15 ff., 19a, 97 UrhG darstellen. Zu einem solchen Handeln habe die Gegenseite unserem Mandanten aber keine Erlaubnis erteilt, womit ihm die Berechtigung zur Vervielfältigung und Verbreitung fehle und er rechtswidrig handele.

Die reFX Audio Software Inc. sei dabei Inhaberin des Urheberrechts bzw. der ausschließlichen Nutzungsrechte und deshalb dazu berechtigt, Ansprüche aus der Verletzung der Rechte in Bezug auf die streitgegenständliche Software geltend zu machen. Hinsichtlich der Rechteinhaberschaft der reFX Audio Software Inc. soll insofern eine gesetzliche Vermutung sprechen.

Infolge dieses vermeintlichen Verstoßes seitens unseres Mandanten soll er eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, wobei dem Abmahnschreiben ein Formulierungsvorschlag beigefügt wurde. Darüber hinaus stünde der reFX Audio Software Inc. ein Anspruch auf Schadensersatz zu, für den die branchenübliche Lizenzvergütung zugrunde zu legen sei. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung will die Gegenseite mindestens einen Betrag i.H.v. EUR 6.000,00 geltend machen. Hinzu kämen dann noch Rechtsverfolgungskosten aus einem Streitwert i.H.v. EUR 66.000,00, somit mithin EUR 1.752,90. Insgesamt wäre ihrer Meinung nach damit ein Betrag i.H.v. EUR 7.752,90 zu bezahlen. Unserem Mandanten wurde jedoch zum Zwecke einer zügigen, einvernehmlichen, außergerichtliche Streitbeilegung die Bezahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags i.H.v. EUR 3.000,00 angeboten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der reFX Audio Software Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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