Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Verlinkung der OS-Plattform

02. Oktober 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, vor. In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops auf eBay einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.

Die Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Gereon Sandhage wird näher aufgeführt, dass es sich bei der Sachse Vertriebs GbR um einen Wettbewerber unseres Mandanten handle. Dieses Wettbewerbsverhältnis ergebe sich aus einer vergleichbaren Produktpalette, angeboten im jeweiligen eBay-Online-Shop. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er sei seiner Pflicht, Informationen über die Online-Streitbeilegungsplattform im Rahmen seines Online-Shops bereitzustellen, nicht nachgekommen. Dies stelle einen Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz dar. Der Sachse Vertriebs GbR stünde aus diesem Grund ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen unseren Mandanten zu.

Um den behaupteten Unterlassungsanspruch zu sichern und die Wiederholungsgefahr auszuschließen, soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Die Gegenseite hat ein aus ihrer Sicht angemessenes Exemplar einer solchen beigefügt. In dieser würde sich unser Mandant dazu verpflichten, es zu unterlassen, Waren im Internet an Endverbraucher anzubieten, ohne die OS-Plattform anzugeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ist eine Vertragsstrafe i. H. v. EUR 500.- vorgesehen. Zusätzlich soll sich unser Mandant dazu verpflichten, die Rechtsverfolgungskosten des Rechtsanwalts Gereon Sandhage i. H. v. EUR 281, 30.-, errechnet aus einem Gegenstandswert i. H. v. EUR 3.000.-, zu übernehmen. Diese Kostenerstattungsverpflichtung ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sachse Vertriebs GbR

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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