Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Hunter Killer“

28. März 2019
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Uns liegt eine Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, vor. In dem Abmahnschreiben wird einem unserer Mandanten angelastet, eine Urheberrechtsverletzung bezüglich des Films „Hunter Killer“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird angeführt, dass der Film „Hunter Killer“ über den Internetanschluss unserer Mandantschaft mit Hilfe des Filesharing-Programms „bittorrent“ unerlaubt angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein soll. Dies stelle eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG beziehungsweise eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Unser Mandant wurde nach Aussage der Gegenseite in einem gerichtlichen Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG als Anschlussinhaber ermittelt.

Nach Angaben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ist die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der vermeintlich vorliegenden Rechtsverletzung an dem Werk „Hunter Killer“ geltend zu machen.

Aufgrund dessen macht die Gegenseite einen Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen geltend. Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft sei gesetzlich angehalten, unseren Mandanten vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Deshalb wird unsere Mandantschaft angewiesen, eine dem Abmahnschreiben bereits als Muster beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Außerdem macht die Gegenseite einen Anspruch auf Ersatz des ihrer Mandantschaft angeblich entstandenen Schadens gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geltend. Im Interesse einer außergerichtlichen Einigung sei die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft bereit, einen nach Aussage der Gegenseite niedrigen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 700.- anzusetzen. Zudem wird unser Mandant dazu aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 215.- zu tragen, die sich aus einem Gegenstandswert von EUR 1.700.- ergeben. Insgesamt soll unsere Mandantschaft daher einen Betrag in Höhe von EUR 915.- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.Öffentliche Zugänglichmachung in Tauschbörse

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