Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „The House That Jack Built“

04. Februar 2019
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung bezüglich des Films „The House That Jack Built“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen

Aus der Abmahnung geht hervor, dass der Film „The House That Jack Built“ über den Internetanschluss unserer Mandantschaft mit Hilfe des Filesharing-Programms „bittorrent“ unerlaubt angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein soll. Unser Mandant wurde nach Angaben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer in einem gerichtlichen Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG als Anschlussinhaber ermittelt.

Die Werke der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft sind nach Aussage der Gegenseite als geistiges Eigentum durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Deshalb dürften urheberrechtlich geschützte Werke grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis kopiert im Sinne einer illegalen Vervielfältigung nach § 16 UrhG oder zum Download angeboten werden, was eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG darstelle.

Nach Angaben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ist die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der vermeintlich gegebenen Rechtsverletzung an dem Werk „The House That Jack Built“ geltend zu machen.

Aufgrund dessen macht die Gegenseite einen Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen geltend. Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft sei gesetzlich angehalten, unseren Mandanten vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern, für die dem Abmahnschreiben bereits ein Muster beigefügt ist.

Zudem macht die Gegenseite einen Anspruch auf Ersatz des ihrer Mandantschaft entstandenen Schadens gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geltend. Im Interesse einer außergerichtlichen Einigung sei die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft bereit, einen nach Aussage der Gegenseite niedrigen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 700.- anzusetzen. Außerdem wird unser Mandant dazu aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 215.- zu begleichen, die sich aus einem Gegenstandswert von EUR 1.700.- berechnen. Insgesamt soll unsere Mandantschaft einen Betrag in Höhe von EUR 915.- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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