Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Deadpool“
Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, mittels eines Filesharing-Programms das Filmwerk „Deadpool“ unerlaubt weitergegeben und einer Vielzahl von Nutzern unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben. Dies stelle nach Meinung der Gegenseite eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG und eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG dar. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH sei dabei – so wird zumindest angegeben – Rechteinhaberin für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Auf Grund des vermeintlichen Verstoßes wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei dem Schreiben ein vorgefertigtes Exemplar einer solchen Erklärung beigefügt war. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 215,-, die von der Gegenseite aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 1.700,-, berechnet wurden, sowie Schadensersatz i.H.v. EUR 700,- bezahlen. Insgesamt wäre damit von unserem Mandanten ein Betrag i.H.v. EUR 915,- zu begleichen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.