Abmahnung der Universum Film GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Valerian and the City of a Thousand Planets“

02. Oktober 2018
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Universum Film GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unsere Mandantschaft beschuldigt, eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Valerian and the City of a Thousand Planets” begangen zu haben.

Die Abmahnung der Universum Film GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über seinen Internetanschluss den Film „Valerian and the City of a Thousand Planets (Valerian – Die Stadt der tausend Planeten)” mithilfe eines Filesharing-Programms angeboten und somit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Da jedoch ausschließlich die Universum Film GmbH in Deutschland an dem gegenständlichen Werk das Recht zur Vervielfältigung sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung innehabe, habe unser Mandant angeblich urheberrechtsverletzend gehandelt. Insofern sei auch die Universum Film GmbH dazu berechtigt, Unterlassungs-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der vermeintlichen Rechtsverletzung an dem streitgegenständlichen Film geltend zu machen.

Nun soll unser Mandant zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Darüber hinaus wird er dazu aufgefordert, einen pauschalen Schadensersatzbetrag i.H.v. EUR 700,- zu zahlen sowie die entstandenen Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 215,- zu tragen. Die Rechtsverfolgungskosten berechnen sich dabei aus dem Gegenstandswert von EUR 1.700,- (Schadensersatzanspruch wie soeben genannt und Unterlassungsanspruch i.H.v. EUR 1.000,-). Durch Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und Begleichung des Gesamtbetrags von EUR 915,- sei die Auseinandersetzung, nach Angaben der gegnerischen Anwälte, vollständig beendet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universum Film GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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