Abmahnung der Universum Film GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an den TV-Folgen „Deutschland 83 – Quantum Jump“ und „Deutschland 83 – Able Archer“

14. August 2017
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1474 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der Universum Film GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetanschluss unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte mittels eines Filesharing-Programmes weitergegeben zu haben.

Die Abmahnung der Universum Film GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird konkret vorgeworfen, über seinen Internetanschluss die Werke „Deutschland 83 – Quantum Jump, TV-Folge (lang)“ und „Deutschland 83 – Able Archer, TV-Folge (lang)“ heruntergeladen zu haben. Dabei sollen die TV-Folgen gleichzeitig einer Vielzahl von weiteren Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein. Die Werke sollen unter der IP-Adresse unseres Mandanten weltweit mittels des Netzwerkprotokolls „BitTorrent“ zum Herunterladen angeboten worden sein. Urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis zu kopieren und zum Download anzubieten, sei als illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG und als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG rechtswidrig. Da unser Mandant als Vertragspartner des Providers Inhaber des Internetanschlusses sein soll, liegt eine tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers vor. Die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung würde Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz begründen.

Auf Grund dieses vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei dem Schreiben ein Muster einer solchen Erklärung bereits beigefügt wurde. Darüber hinaus soll er die für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten i.H.v. EUR 215,- – berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.900,- – tragen sowie einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 900,- bezahlen. Insgesamt wäre damit ein Betrag i.H.v. EUR 1.115,- zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universum Film GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a