Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Aquaman“

29. März 2019
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unsere Mandantschaft beschuldigt, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Aquaman“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetanschluss den Film „Aquaman“ bzw. Teile davon über ein Filesharing-Programm unerlaubt angeboten und an Dritte übertragen zu haben. In diesem angeblichen Vorgehen sei eine nach § 16 UrhG rechtswidrige Vervielfältigung sowie eine nach § 19a UrhG rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung des Werkes zu sehen. Die Warner Bros. Entertainment GmbH sei – so wird jedenfalls angeführt – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der Rechtsverletzung an dem besagten Werk geltend zu machen.

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine vorgefertigte, dem Schreiben beigelegte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus wird unser Mandant aufgefordert, einen Schadensersatz in Höhe von EUR 700,- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,- zu bezahlen, um die Auseinandersetzung außergerichtlich zu beenden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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