Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an drei Folgen der Serie „iZOMBIE“

18. Februar 2019
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1238 mal gelesen
0 Shares

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unsere Mandantschaft beschuldigt, eine Urheberrechtsverletzung an drei Folgen der Serie „iZOMBIE“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über seinen Internetanschluss die Werke „iZOMBIE – Are You Ready for Some Zomies“, „iZOMBIE – Chivalry is Dead“ und „iZOMBIE – My Really Fair Lady“ mithilfe des Filesharing-Protokolls „bittorent“ angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben.

Das Vorgehen unseres Mandanten stelle eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Dem Abmahnschreiben zufolge ist die Warner Bros. Entertainment GmbH in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich zur Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen der vermeintlichen Rechtsverletzung an dem besagten Film berechtigt.

Demzufolge macht die Gegenseite einen Anspruch auf sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen geltend. Im Zuge dessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Zusätzlich wird von unserem Mandanten die Begleichung eines pauschalen Schadenersatzbetrags vom EUR 1.350,00.- verlangt. Außerdem soll unsere Mandantschaft die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 281,31.- tragen, die sich aus dem Gesamtgegenstandswert von EUR 2.350.- berechnen. Folglich wird unser Mandant zu einer Zahlung von insgesamt EUR 1.631,30.- aufgefordert. Durch die Zahlung des Gesamtbetrags und die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sei die Auseinandersetzung nach Angaben der gegnerischen Anwälte vollständig beendet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a