Abmahnung des Herrn Christian Leyk durch die Rechtsanwälte Funk &Tenfelde wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund eines fehlerhaften Links zur OS-Plattform und fehlender Pflichtinformationen
Die Abmahnung des Herrn Christian Leyk im Einzelnen
Die Rechtsanwälte Funk & Tenfelde führen in ihrem Abmahnschreiben aus, dass unsere Mandantschaft im Rahmen seiner Angebote auf der Internetplattform Amazon Verbraucher angeblich falsch über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt habe. Konkret habe unser Mandant in der Widerrufsbelehrung seine Telefonnummer nicht angegeben. Das Fehlen dieser Information stelle einen Wettbewerbsverstoß nach § 5a UWG dar.
Weiter wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er zwar auf die OS-Streitbeilegungsplattform der EU mittels Link hinweise, diesen Link angeblich jedoch nicht klickbar gestaltet habe.
Darüber hinaus soll unser Mandant die Versandkosten und Umsatzsteuer erst im virtuellen Warenkorb angegeben haben, was gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV nicht genüge. Dadurch verschaffe sich unsere Mandantschaft einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil und verstoße gegen §§ 3, 3a, 5 und %a UWG.
Aufgrund der vermeintlich begangenen Wettbewerbsverletzung wird unser Mandant nun dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zudem werden die für die Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte entstandenen Gebühren geltend gemacht. Diese berechnen sich im vorliegenden Fall aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 40.000,00.- und einer 1,3 Geschäftsgebühr, womit die Begleichung einer Summe von insgesamt EUR 1590,91.- verlangt wird.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Christian Leyk
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.