Abmahnung des Herrn Christoph Scholz durch die Kanzlei Dr. Schaefer wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

16. August 2016
[Gesamt: 3   Durchschnitt:  3/5]
3627 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Christoph Scholz, ausgesprochen durch die Kanzlei Dr. Schaefer, vor. In dieser werden gegen unseren Mandanten Rechte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild geltend gemacht.

Die Abmahnung des Herrn Christoph Scholz im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Dr. Schaefer wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Online-Shops Bildmaterial verwendet haben soll, welches von Herrn Christoph Scholz – so wird zumindest angegeben- angefertigt und bei Wikimedia veröffentlicht worden sei. Da unser Mandant die vorgegebenen Lizenzbedingungen angeblich nicht eingehalten habe, insbesondere eine Urhebernennung sowie einen Lizenzhinweis unterlassen habe, erfolge die Nutzung unerlaubt und stelle einen Urheberrechtsverstoß dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr in Höhe von EUR 808,50.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 413,64.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 3.350.- berechnet werden. Unserem Mandanten wird insoweit aber angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von EUR 350.- sowie der Rechtsverfolgungskosten zu erledigen. Insgesamt wird daher ein Betrag in Höhe von EUR 763,64.- von unserem Mandanten gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Christoph Scholz

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a