Abmahnung des Herrn Mustafa Karapinar durch Rechtsanwalt Thorsten von Lennep wegen Urheberrechtsverletzungen an Bildern und Texten sowie Wettbewerbsverstößen aufgrund irreführender Werbung

16. Oktober 2018
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Mustafa Karapinar, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Thorsten von Lennep, vor. In dieser wird unser Mandant wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen abgemahnt.

Die Abmahnung des Herrn Mustafa Karapinar im Einzelnen

In dem Schreiben führt Rechtsanwalt Thorsten von Lennep näher aus, dass unser Mandant den Internetauftritt seines Mandanten fast vollständig kopiert haben soll. Speziell wird unserem Mandanten vorgeworfen, identische Bilder und Texte genutzt zu haben, an denen Herr Karapinar ein Urheberrecht haben soll. Hiermit verstoße unser Mandant gegen das Urheberrecht.

Außerdem verwende unser Mandant angeblich Visitenkarten, die das Unternehmenslogo von Herrn Karapinar zeigen. Hierdurch seien Verstöße sowohl gegen das Urheber- als auch das Wettbewerbsrecht gegeben.

Weiter wird angeführt, dass unser Mandant mit verschiedenen wettbewerbswidrigen Äußerungen werbe.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, eine entsprechendes Muster liegt der Abmahnung bei. Darüber hinaus wird unser Mandant dazu aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.171,67 EUR, berechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 20.000,- EUR, zu begleichen. Die entstandenen Schadensersatzansprüche seien bei diesem Wert noch nicht berücksichtigt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Mustafa Karapinar

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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