Abmahnung des Herrn Nikolas Wendt durch Frau Rechtsanwältin Jasmin Pesla wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund unerlaubter E-Mail-Werbung
Die Abmahnung des Herrn Nikolas Wendt im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwältin Jasmin Pesla wird näher ausgeführt, dass ihre Mandantschaft mehrere Werbe-E-Mails unseres Mandanten erhalten haben soll, ohne dass Herr Nikolas Wendt hierin eingewilligt habe. Es handle sich daher um eine unzumutbare Belästigung.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Formular dem Schreiben beigefügt ist. Außerdem werden Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 1.883,06 (Geschäftsgebühr und sogar eine Einigungsgebühr), welche sich aus einem Streitwert von EUR 10.000,- errechnen, geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Nikolas Wendt
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.