Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Franz Meschke wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes aufgrund unerlaubter E-Mail-Werbung

08. Januar 2019
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Franz Meschke vor. In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, er habe der Gegenseite unerlaubterweise Werbe-E-Mails zugesendet.

Die Abmahnung der Herrn Rechtsanwalt Franz Meschke im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Herrn Rechtsanwalt Franz Meschke wird näher ausgeführt, dass er eine Werbe-E-Mail unseres Mandanten erhalten haben soll, ohne dass er hierin eingewilligt habe. Durch die Werbenachricht fühlt sich die Gegenseite in ihren Rechten verletzt.

Infolgedessen wird unser Mandant einerseits zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und andererseits zur Auskunft gem. 15 DSGVO aufgefordert. Außerdem macht die Gegenseite Rechtsverfolgungskosten i. H. v. EUR 492,54,- geltend. Diese berechnen sich aus dem Streitwert i. H. v. EUR 5.000,-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Herrn Rechtsanwalt Franz Meschke

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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