Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter wegen Wettbewerbsverstoßes durch unerlaubte Telefonwerbung

08. Januar 2019
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter vor. In dieser wirft er einem unserer Mandanten vor, ihn unerlaubt mit Telefonwerbung belästigt zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er bei Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter einen unerlaubten Telefonanruf in Bezug auf Versicherungsoptionen getätigt haben soll. Der angebliche Werbeanruf sei als unzumutbare Belästigung unlauter gewesen. Vor allem aufgrund der Ausuferungsgefahr überschreite der Streitwert die Bagatellgrenze deutlich.

Gefordert wird nun die Unterzeichnung einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Unser Mandant soll zusätzlich die Abmahnkosten in Höhe von EUR 1.171,67 Euro erstatten. Diese hat die Gegenseite aus einem Streitwert über EUR 20.300.- errechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

 

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