Abmahnung des Herrn Stefan Reebig durch die Rechtsanwälte Awender & Werner wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

30. Oktober 2017
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Uns erreicht eine Abmahnung des Herrn Stefan Reebig, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Anwender & Werner. Gegenstand der Abmahnung ist eine angeblich fehlende Widerrufsbelehrung sowie weitere vermeintliche Wettbewerbsverstöße im Rahmen der eBay-Angebote unseres Mandanten.

Die Abmahnung des Herrn Stefan Reebig im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Awender & Werner führen in dem Abmahnschreiben näher aus, dass sich unser Mandant im Rahmen seiner Angebote auf der Internetplattform eBay mehrfach wettbewerbswidrig verhalten habe. Konkret wird ihm vorgeworfen, sich als privater Verkäufer auszugeben, obwohl er nach Meinung der Gegenseite als gewerblicher Verkäufer anzusehen sei. Darüber hinaus soll unser Mandant seinen Kunden keine Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Dies stelle einen Verstoß gegen Art. 246 Abs. 3 EGBGB dar, wonach Unternehmer klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts informieren müsste. Zudem teile unser Mandant den Käufern aufgrund fehlender Anbieterkennzeichnung nicht mit, mit wem der Vertrag überhaupt zustande komme. Diese Pflicht zur Bereithaltung eines Impressums bestünde angeblich nach § 5 Abs. 1 TMG.

Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße soll sich unser Mandant nun zur Unterlassung verpflichten, wobei die Rechtsanwälte Awender & Wender dem Schreiben bereits einen Formulierungsvorschlag einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt haben. Darüber hinaus soll unser Mandant Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 865.- bezahlen, berechnet aus dem Streitwert, den die Gegenseite mit EUR 15.000.- beziffert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Stefan Reebig

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Samantha Geyer, 8. August 2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Auch ich habe solch eine Abmahnung erhalten und bitte um Beratung.

    MfG.
    S. Geyer

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