Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße auf eBay

18. Februar 2019
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Unser Mandant hat ein Abmahnschreiben des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. erhalten. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen, verschiedene Wettbewerbsverstöße im Rahmen seines Online-Shops auf eBay begangen zu haben.

Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben werden unserem Mandanten zwei Vorwürfe bezüglich der Warenpräsentation in seinem Online-Shop auf eBay gemacht. Die Bewerbung der Waren mit der Aussage „Garantie“ sei unzulässig, wenn entsprechende Angaben zu den Garantiebedingungen (beispielsweise dem Inhalt und Umfang) fehlen. Das Fehlen dieser Angaben stelle einen Wettbewerbsverstoß im Sinne der §§ 3, 3a, 5a UWG i.V.m. § 479 BGB dar. Darüber hinaus wird unserem Mandanten angelastet, eine rechtsunwirksame Gerichtsstandsvereinbarung vereinbart zu haben. Eine solche Vereinbarung sei nur unter Kaufleuten zulässig. Diese Eigenschaft weise unser Mandant jedoch nicht auf.

Aufgrund dieser Vorwürfe wird unser Mandant dazu aufgefordert, die vermeintlichen Wettbewerbsverstöße in Zukunft zu unterlassen und eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, um die angeblich bestehende Wiederholungsgefahr auszuräumen. Zusätzlich soll unsere Mandantschaft die Abmahnkosten der Gegenseite in Höhe von 232,05.- tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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