Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. wegen Wettbewerbsverstoß auf eBay

18. März 2019
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Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt einen unserer Mandanten wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf eBay ab.

Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. im Einzelnen

Faktisch wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass konkrete Angaben zum Inhalt und Umfang der Garantie im Internetauftritt auf eBay fehlen würden. Die Bewerbung der Waren mit „Garantie“ sei somit unzulässig und als Wettbewerbsverstoß zu werten.

Insofern wird von unserem Mandanten gefordert, die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Unterlassungserklärung ist zusätzlich mit einem Vertragsstrafeversprechen versehen. Ferner soll unser Mandant die durch die Abmahnung entstandenen Kosten erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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