Abmahnung des Schäfer-Verlags Plauen i. V. durch Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch wegen Urheberrechtsverletzung an dem Gedicht „Der alte Brunnen“

04. August 2018
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Uns liegt eine Abmahnung des Schäfer-Verlags Plauen i. V., ausgesprochen durch Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch, vor. In dieser wird unserem Mandanten eine Urheberrechtsverletzung an dem Gedicht „Der alte Brunnen“ vorgeworfen.

Die Abmahnung des Schäfer-Verlags Plauen i. V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Ludwig Rentzsch wird näher ausgeführt, dass auf dem Instagram-Profil, sowie einer anderer anderen Website unseres Mandanten eine Verletzung der Rechte des Schäfer-Verlags Plauen i. V. stattfinde. Auf diesem Internetauftritt sei ein Gedicht hochgeladen, an welchem der Schäfer-Verlag Plauen i. V. sämtliche Rechte innehat. Daraus ergäbe sich ein Nutzungsverbot gem. §§ 13, 16. 19 a, 23 UrhG. Infolgedessen stünde dem Schäfer-Verlag Plauen i. V. ein Unterlassungsanspruch gem. § 97 Abs. 2 UrhG zu.

Die Gegenseite fordert unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei dem Schreiben ein vorgefertigtes Exemplar beigefügt wurde. Unser Mandant sei dem Schäfer-Verlag Plauen i. V. dazu verpflichtet, Schadensersatz nach Maßgabe der Lizenzanalogie gem. § 97 Abs. 2 UrhG i. H. v. EUR 536,- zu zahlen. Zudem fordert Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten gem. § 97 a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG i. H. v. EUR 571, 44, die sich aus einem Streitwert von EUR 6.000,- berechnen würden. Bei Bezahlung des Gesamtbetrags von EUR 1.107,44 versichert die Gegenseite, auf gerichtliche Hilfe zu verzichten.

Was fällt auf an der Abmahnung des Rechtsanwalts Ludwig Rentzsch?

Im Rahmen der vorformulierten Unterlassungserklärung soll sich unser Mandant dazu verpflichten, es zu unterlassen, das gesamte Gedicht „Der alte Brunnen“ zu veröffentlichen. Tatsächlich sind jedoch lediglich Teile des Gedichts veröffentlich worden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Schäfer-Verlags Plauen i. V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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