Schon wieder eine Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.) wegen Werbens mit einer Garantie ohne Garantiebedingungen

01. Juni 2017
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Uns liegt erneut ein Abmahnschreiben des VDAK e.V. vor, in dem unserem Mandanten wettbewerbswidriges Handeln aufgrund fehlender Angabe der Garantiebedingungen vorgeworfen wird.

Die Abmahnung des VDAK e.V. im Einzelnen

In der Abmahnung wird angeführt, dass unser Mandant auf der Internetplattform eBay für einzelne Produkte mit einer Garantie werbe, ohne die erforderlichen Angaben zu den Garantiebedingungen zu machen. Er verstoße damit gegen die ihm obliegenden Informationspflichten und handle gemäß § 3a UWG wettbewerbswidrig.

Aufgrund dessen soll unser Mandant eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist in dieser eine Vertragsstrafe von 1.500,00 Euro festgelegt. Des Weiteren wird er dazu aufgefordert, Aufwendungsersatz in Höhe von 142,80 Euro für die Abmahnung zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.)

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher soll jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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