Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.) wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund der Werbung mit Garantien ohne Angabe der Garantiebedingungen

31. Mai 2017
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Abermals erreicht uns eine Abmahnung der Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.). In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, mit Garantien zu werben ohne die entsprechenden Garantiebedingungen mitanzuführen.

Die Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.) im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt die Gegenseite näher aus, dass unser Mandant auf der Internet-Handelsplattform eBay den Abschluss entgeltlicher Verträge mit Verbrauchern anbieten soll. Dabei wirbt er für einzelne Artikel angeblich mit einer Garantie ohne die erforderlichen Angaben zu den Garantiebedingungen anzuführen. In diesem Vorgehen sieht der VDAK e.V. einen Verstoß gegen die unserem Mandanten angeblich obliegenden Informationspflichten vor Abgabe der Vertragserklärung gem. Artikel 246 § 1 Abs. 1 S1. Nr. 5 und 246a § 4 Abs. 1 EGBGB als verletzt an und damit einen Wettbewerbsverstoß.

Auf Grund dieses vermeintlichen Verstoßes fordert der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei er dem Schreiben bereits einen Entwurf einer solchen Erklärung beigefügt hat. Darüber hinaus soll unter Mandant auch die Kosten für die Rechtsverfolgung i.H.v. EUR 142,80 bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.)

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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