Abmahnung der E.Q. Energy GmbH durch die Rechtsanwälte Krammer Jahn wegen Wettbewerbsverstoßes durch Irreführung über Bestand eines Patents

06. März 2018
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Uns liegt eine Abmahnung der E.Q. Energy GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Krammer Jahn, vor. In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, er würde eine unerlaubte geschäftliche Handlung vornehmen, weil er unlauter mit einer angeblichen Patentanmeldung werbe.

Die Abmahnung der E.Q. Energy GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er werbe auf seiner Online-Präsenz irreführend mit einer Patentanmeldung. Er suggeriere damit den Besuchern der Website, dass ihm an dem Patent Rechte zustünden, obwohl das nicht der Fall sei. Darin sei eine irreführende Angabe im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 3 UWG über die wesentlichen Merkmale der Marke oder Dienstleistung, genauer eine irreführende Angabe über die Eigenschaften des Unternehmens, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, zu sehen.

Infolgedessen wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. In dieser soll er sich verpflichten, es zu unterlassen, im geschäftlichen Wettbewerb mit der Anmeldung für ein Patent zu werben, soweit eine amtliche Bekanntmachung nicht erfolgt ist. Weiterhin soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 887,03, errechnet aus einem Streitwert i.H.v. EUR 10.000.-, übernehmen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der E.Q. Energy GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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