Abmahnung des Herrn Jörg Bartelt durch die Rechts- und Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven wegen angeblich unberechtigter Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Lichtbilds auf eBay-Kleinanzeigen

22. August 2017
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Jörg Bartelt vor, in der die Rechts- und Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven unserem Mandanten vorwerfen, dass er im Rahmen eines eBay-Kleinanzeigen-Inserats ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbild ohne eine entsprechende Nutzungsberechtigung verwende.

Die Abmahnung des Herrn Jörg Bartelt im Einzelnen

Allein Herr Bartelt als Urheber des gegenständlichen Bildes dürfe darüber entscheiden, ob überhaupt, durch wen und in welcher Weise und Dauer seine Fotos benutzt werden dürfen. Unserem Mandanten habe er eine solche Erlaubnis zur Nutzung nicht erteilt, womit dessen vermeintliche Verwendung in einem Inserat auf eBay-Kleinanzeigen gegen die Verwertungsrechte des hier abmahnenden Urhebers verstoße. Zudem benenne er Herrn Bartelt nicht als Urheber der Fotografie, womit dessen Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt sei. Insofern stünden Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche im Raum.

Zunächst habe unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ein Entwurf ist der Abmahnung beigelegt. Weiter wird er dazu aufgefordert, den vermeintlichen Verstoß umgehend und vollständig zu beseitigen. Zudem soll er Auskunft über die Herkunft und die konkrete Verwendung des gegenständlichen Bildes erteilen. Ein etwaig zu zahlender (Lizenz-) Schadensersatz würde im Nachgang zur Auskunftserteilung berechnet werden. Zuletzt soll unser Mandant die Kosten der Inanspruchnahme der Rechts- und Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven tragen. Diese berechnen sich aus einem Streitwert von 6.100,00 €, mithin inklusive der Auslagenpauschale somit ein Betrag von 794,92 € brutto.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Jörg Bartelt

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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