Abmahnung des Herrn Jürgen Kramer durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Grundpreisangaben

29. Januar 2018
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Die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt im Namen des Herrn Jürgen Kramer einen unserer Mandanten wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes aufgrund von fehlenden Grundpreisangaben zu Produkten aus seinem Onlineshop ab.

Die Abmahnung des Herrn Jürgen Kramer im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft vorgeworfen, sich in seinem Onlineshop auf der Handelsplattform eBay wettbewerbswidrig verhalten zu haben. Konkret führt die Gegenseite dazu an, dass unser Mandant seiner Verpflichtung, zu den online angebotenen Produkten Grundpreisangaben anzuführen, nicht nachgekommen sei. Eine solche Verpflichtung zur Grundpreisangabe ergebe sich aus § 2 Preisangabenverordnung (PAngV), wonach ein Grundpreis dann angegeben werden muss, wenn ein Produkt nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten wird. Unseren Mandanten treffe die Verpflichtung zur Angabe von Grundpreisen, da es sich bei den im Onlinehandel unseres Mandanten angebotenen Haarpflegeprodukten um Waren handele, die nach Millilitern abgemessen verkauft werden.

Insofern machen die gegnerischen Rechtsanwälte einen Unterlassungsanspruch ihres Mandanten gemäß §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes geltend. Bezüglich dessen fordert die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft unseren Mandanten auf, eine im Anhang des Abmahnschreibens beigefügte strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Darüber hinaus habe unser Mandant die Kosten der Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte zu übernehmen. Diese berechnen sich im vorliegenden Fall aus einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 EUR und einer 1,3 Geschäftsgebühr, weshalb die Begleichung einer Summe von insgesamt 1.029,35 EUR gefordert wird.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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