Abmahnung der Landhaus-Team GmbH durch Rechtsanwalt Jochen Jüngst wegen Verstoßes gegen vertragliche Absprachen sowie Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Pflichtinformationen u.a.

09. Januar 2018
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Rechtsanwalt Jochen Jüngst mahnt im Namen der Landhaus-Team GmbH einen unserer Mandanten ab. Dieser soll gegen vertragliche Absprachen verstoßen und sich im Rahmen seiner Online-Shops auf den Internetplattformen eBay und Dawanda in mehrerlei Hinsicht wettbewerbswidrig verhalten haben.

Die Abmahnung der Landhaus-Team GmbH im Einzelnen

Die Gegenseite wirft unserem Mandanten in dem Abmahnschreiben vor, gegen vertragliche Absprachen mit der Landhaus-Team GmbH verstoßen zu haben. Er soll im Rahmen seiner Online-Shops ein Produkt vertreiben, zu dessen exklusiver Herstellung für das Unternehmen er sich verpflichtet hätte.

Darüber hinaus soll er sich in mehreren Punkten wettbewerbswidrig verhalten haben. Zum einen halte unser Mandant angeblich keine bzw. eine unzureichende Widerrufsbelehrung bereit, obwohl er gem. § 246 a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB dazu verpflichtet sei, Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 BGB sowie über das Muster-Widerrufsformular zu informieren. Zum anderen halte unser Mandant angeblich keine Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht und zu weiteren Pflichtinformationen – wie die Unterrichtung über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen; ob der Vertragstext gespeichert wird und wie Eingabefehler berichtigt und korrigiert werden können – bereit. Auch einen Link zur OS-Plattform sucht die Gegenseite bei unserem Mandanten angeblich vergeblich.

Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße soll unser Mandant nun eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Rechtsanwalt Jochen Jüngst hat dem Schreiben einen Vorschlag für eine solche Erklärung bereits beigefügt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Landhaus-Team GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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