Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Deadpool“

06. August 2018
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unsere Mandantschaft beschuldigt, eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Deadpool“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über seinen Internetanschluss den Film „Deadpool“ mit Hilfe des Filesharing-Programms „bittorrent“ unerlaubt angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben. Dieses Vorgehen stelle eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ist laut den Angaben im Abmahnschreiben für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der vermeintlichen Rechtsverletzung an dem besagten Werk geltend zu machen.

Demzufolge macht die Gegenseite einen Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen geltend. Im Zuge dessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Ein vorformuliertes Muster für eine solche Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits bei. Zudem wird von unserer Mandantschaft die Begleichung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von EUR 700.- verlangt. Außerdem soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 215,- tragen, die sich aus einem Gegenstandswert von EUR 1.700,- berechnen. Somit wird unser Mandant zur Zahlung von insgesamt EUR 915,- aufgefordert, durch die nach Angaben der gegnerischen Rechtsanwälte sämtliche Ansprüche in dieser Angelegenheit erledigt seien und die Auseinandersetzung vollständig beendet sei.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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