Abmahnung von Bashar Al-Rashid durch die Rechtsanwaltskanzlei absengeranwaelte wegen Wettbewerbsverstoß auf eBay

21. März 2017
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Uns liegt eine Abmahnung von Bashar Al-Rashid, ausgesprochen durch die Rechtsanwaltskanzlei absengeranwaelte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass in seinen Angeboten auf der Internetplattform eBay der erforderliche Link zu der eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung fehle und er somit einen Wettbewerbsverstoß begehe.

Die Abmahnung von Bashar Al-Rashid im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass in seinen Angeboten auf der Internetplattform eBay der erforderliche Link zu der eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung an einer leicht zugänglichen Stelle fehle. Einen solchen müsse er jedoch aus Gründen des Verbraucherschutzes als in der EU niedergelassener Unternehmer, der auf Internetseiten wie beispielsweise eBay Kaufverträge eingeht, vorhalten.

Hierdurch soll eine Pflichtverletzung nach §§ 3a, 4, 5 UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten begangen worden sein. Diese fehlenden Informationen begründen einen Wettbewerbsverstoß und einen Unterlassungsanspruch.

Unser Mandant wird nun dazu aufgefordert, weitere entsprechende Angebote mit Wettbewerbsverstößen sofort zu beenden bzw. dahingehend zu überarbeiten, Verbrauchern in seinen Angeboten einen leicht zugänglichen Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform zur Verfügung zu stellen. Weiter soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen; eine solche ist dem Abmahnschreiben als Entwurf bereits beigefügt. Zudem wird er dazu aufgefordert, die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei absengeranwaelte in Höhe von EUR 887,03 zu erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Bashar Al-Rashid

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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