Abmahnung von Benjamin Thorn durch Rechtsanwalt Schlösser wegen Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie
Die Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn im Einzelnen
In der Abmahnung wird von Herrn Rechtsanwalt Schlösser ausgeführt, dass Herr Benjamin Thorn als Fotograf, die Urheber- und Leistungsschutzrechte an der von unserer Mandantin verwendeten Fotografie inne habe. Unsere Mandantin habe die Fotografie auf ihrer Internetseite öffentlich zugänglich gemacht, ohne Herrn Benjamin Thorn als Urheber zu benennen.
Rechtsanwalt Schlösser setzt für die fehlende Urheberbenennung einen Streitwert in Höhe von 6.000 € an, wodurch Rechtsanwaltskosten bei einer 1,3-Geschäftsgebühr in Höhe von 546,69 € entstehen. Außerdem wird ein pauschaler Schadensersatz in Anlehnung der MFM-Tabelle in Höhe von 800 € veranschlagt. Weiter wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Nach Zahlung der entstandenen Kosten und des Schadensersatzes sowie der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung, seien alle Forderungen abgegolten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herr Benjamin Thorn
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.