Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Wonder Woman“

11. Dezember 2017
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Uns liegt ein Abmahnschreiben der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, in dem deren Rechtsanwälte Waldorf Frommer unserem Mandanten eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Wonder Woman“ vorwerfen.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Aus der Abmahnung geht hervor, dass unser Mandant über seinen Internetanschluss den Film „Wonder Woman“ der Warner Bros. Entertainment GmbH mit Hilfe des Filesharing-Programmes BitTorrent Dritten unerlaubt zum Download angeboten haben soll. Die Gegenseite sieht im Vorgehen unseres Mandanten eine Urheberrechtsverletzung durch illegales Vervielfältigen nach § 16 UrhG und durch illegal öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG. Insoweit wird durch das Schreiben ein Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 UrhG in Bezug auf weitere Rechtsverletzungen sowie ein Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht. Unsere Mandantschaft wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, für die dem Schreiben ein Entwurf beigefügt ist. Zudem bestehe eine Schadensersatzforderungen in Höhe von 700,00 € zzgl. Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,00 € zu begleichen.

Im Zusammenhang damit wurde unsere Mandantschaft aufgefordert, eine dem Schreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Schadensersatzforderungen in Höhe von 700,00 € zuzüglich der Rechtsverfolgungskosten der Gegnerseite in Höhe von 215,00 € zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Andreas Braun, 20. Dezember 2017

    Ist das eine Masche bzw. ein Betrugsversuch? Mir liegt hier auch ein Schreiben der oben genannten Anwälte vor. Meine bulgarische Arbeitskollegin hat auch genau diesen Brief erhalten auch bezüglich „Wonder Woman“ und Sie hat mir versichert das Sie in keinster Weise diesen Film bzw. irgendeinen Film über Filesharing geladen noch angeboten hat. Was ich Ihr auch glaube da Sie absolut kein technisches Verständnis hat.

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