Geltendmachung eines Schadenersatzes durch Copytrack wegen Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie

08. November 2021
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1078 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Schadenersatzforderung von Copytrack als Urheberrechtsvertreter für einen Urheberrechtsinhaber vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Foto von Berlin begangen zu haben.

Das Schreiben von Copytrack im Einzelnen

Es handelt sich bei dem erhaltenen Schreiben um ein vorgefertigtes Formular von Copytrack. In diesem Formular wird beschrieben, dass es sich bei Copyright um einen Lizenz- und Urheberrechtsvertreter handelt. Urheberrechtsinhaber beauftragen Copyright mit der Verfolgung von angeblichen Urheberrechtsverletzungen und Schadenersatzforderungen.

Copytrack fordert von unseren Mandaten nachträglich eine Lizenz zu erwerben oder das Bild, das angeblich rechtswidrig benutzt wurde, zu löschen und Schadenersatz zu begleichen. Wird diesen Forderungen nicht nachgegangen, droht Copytrack mit einer gerichtlichen Verfolgung des angeblichen Urheberrechtsverstoßes. Einen Unterlassungsanspruch macht Copytrack nicht geltend.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Schadenersatzforderungen von Copytrack

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Schreiben erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Hausmann Florian, 2. November 2023

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Email von Copytrack erhalten! Bitte um Unterstützung und telefonischen Rückruf!
    Danke, beste Grüße

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a