Darf ich Fotos von anderen Menschen anfertigen und veröffentlichen?

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Möchte ich ein Bild mit anderen Menschen oder von anderen Menschen im Internet hochladen, so brauche ich deren Einverständnis dazu. Anderenfalls sind sie dazu berechtigt, mir die Veröffentlichung zu untersagen und im Extremfall Schadensersatz geltend zu machen. Eine Einwilligung ist hingegen dann nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen des § 23 KunstUrhG vorliegen: Demnach dürfen beispielsweise Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ohne vorherige Zustimmung veröffentlicht werden. Auch erlaubt ist, wenn es sich bei einer abgebildeten Person nur um ein „unwesentliches Beiwerk“ der eigentlichen Darstellung handelt.

Unzulässig ist eine Veröffentlichung im Grundsatz jedenfalls dann, wenn dadurch in die Intimsphäre einer Person eingegriffen oder die Menschenwürde des Abgelichteten verletzt wird.

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