Darf ich mein selbst erstelltes Video mit Musik – bspw. aus den aktuellen Charts – hinterlegen und auf YouTube hochladen?

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Ja, aber nur, wenn ich alle entsprechenden Rechte besitze, was in der Praxis allerdings kaum der Fall sein dürfte. Verfüge ich darüber nicht, so begehe ich einen Urheberrechtsverstoß. Dafür können bereits kurze Sequenzen aus einem Musiktitel ausreichend sein, sofern sie nicht als unwesentliches Beiwerk anzusehen sind. Ab wann dies der Fall ist, kann nicht pauschal gesagt werden, auch hier bedarf es einer Einzelfallprüfung. Die daraus resultierende Folge ist meist allerdings nicht gleich die Verfolgung dieses Verstoßes, sondern in erster Konsequenz die Löschung des hochgeladenen Videos.

Das Hochladen eines solchen Videos verstößt allerdings nicht nur gegen das Urheberrecht, sondern auch gegen Nutzungsbedingungen der Plattform selbst. Neben der Löschung des Videos droht von dieser Seite dann auch die Sperrung des Nutzer-Accounts.

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