Ich habe einen Chart-Container heruntergeladen und wurde wegen einem Musik-Titel abgemahnt – muss ich weitere Abmahnungen befürchten?
Haben Sie über Ihren Internetanschluss noch weitere Werke heruntergeladen, so wiegen Sie sich nicht in der Sicherheit, in der Abmahnung sei nur von einem einzelnen Werk die Rede. Dies bedeutet keinesfalls, dass Sie keine weiteren Abmahnungen mehr befürchten müssen. Nicht alle Werke werden von derselben Kanzlei abgemahnt. Außerdem ist es für eine Kanzlei oft profitabler bspw. vier Abmahnungen für vier Werke zu verschicken und nicht nur eine. Denn die Kosten können pro Abmahnung neu berechnet werden.
Die Gefahr weiterer Abmahnungen ist insbesondere dann groß, wenn ein sog. Chart-Container heruntergeladen wird, d.h. ein Dateiarchiv, das meist unterschiedliche Lieder verschiedener Rechteinhaber enthält, wie „German Top 100 Single Charts“. Damit ist anders als bei einem einzelnen Album eine unüberschaubare Anzahl von Rechteinhabern betroffen. Daher sollte das Risiko von Folgeabmahnungen keinesfalls unterschätzt werden und eine vorbeugende Unterlassungserklärung in Betracht gezogen werden.