In der Abmahnung befand sich keine Vollmacht bzw. es war keine Originalvollmacht beigefügt. Ist die Abmahnung dennoch wirksam?
Kategorie(n): Abmahnung
Sie befinden sich hier: kanzlei.biz > FAQs > Abmahnung > In der Abmahnung befand sich keine Vollmacht bzw. es war keine Originalvollmacht beigefügt. Ist die Abmahnung dennoch wirksam?
Mit einer Vollmacht weist der abmahnende Rechtsanwalt nach, dass er als Berechtigter handelt und mit der Aussprache der Abmahnung beauftragt wurde. Der Wirksamkeit einer Abmahnung mit beigelegter Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung steht es nach überwiegender Rechtsprechung jedoch nicht entgegen, wenn ihr keine Vollmachtsurkunde beigefügt wurde. Es muss also auch keine Originalvollmacht beigefügt sein.
Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.