Kann ich eine Software-Lizenz weiterverkaufen?

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Ja, der Handel mit gebrauchter Software ist grundsätzlich zulässig. Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage im Jahr 2012 in seiner Entscheidung UsedSoft GmbH ./. Oracle International Corp. (Az.: C-128/11) geklärt. Hintergrund war ein Vorlageverfahren des BGH. Nachdem der EuGH die Zwischenentscheidung gefällt hatte, musste der BGH über den Fall in Deutschland urteilen. Der BGH orientierte sich an den Vorgaben des EuGH und stellte fest, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist und der Weiterverkauf nicht durch Lizenzvereinbarungen ausgeschlossen werden kann.

Voraussetzung für die Erschöpfungswirkung des Verbreitungsrechts des Urhebers (sog. Erschöpfungsgrundsatz) ist, dass die Software mit Zustimmung des Rechteinhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurde, die Lizenz zeitlich unbefristet übertragen wurde und der Rechteinhaber für diese Lizenz eine angemessene Vergütung erhalten hat. Die Beweislast hierfür trägt der Ersterwerber. Darüber hinaus muss er, wenn er die Software weiterverkaufen möchte, seine Kopie der Software unbrauchbar machen.

Kategorie(n): IT-Recht, Urheberrecht
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