Kann ich von einem urheberrechtlich geschützten Werk eine Kopie für den Privatgebrauch anfertigen?

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Das kommt darauf an. Grundsätzlich dürfen zum privaten Gebrauch auch von urheberrechtlich geschützten Werken Kopien angefertigt werden. Aber: offensichtlich rechtswidrig hergestellte und öffentlich zugängliche Werke, wie beispielsweise urheberrechtlich geschützte Musikdateien im Filesharing-Netzwerk, sind auch für den Privatgebrauch verboten. Besonders in Bezug auf Daten aus Filesharing-Programmen ist Vorsicht geboten. Lesen Sie hierzu mehr ausführlich in unserer Rubrik Filesharing [LINK ZUR THEMENSEITE].

Besondere Bestimmungen über einzelne Arten von Werken können weitere Einschränkungen enthalten. Insbesondere für Computerprogramme sieht das Urheberrecht Beschränkungen im Bereich der Vervielfältigung vor.

Kategorie(n): Urheberrecht
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