Möglichkeiten, wieder lauteren Wettbewerb herzustellen?

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Um wieder lauteren Wettbewerb herzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wichtigster Punkt ist hier die Abmahnung, welche nicht nur im Wettbewerbsrecht Anwendung findet. Sie soll den Verletzer auf sein rechtswidriges Verhalten hinweisen, der dann im besten Fall diese Rechtsverletzung auch einstellt.

Eine weitere Möglichkeit besteht in dem Erwirken einer einstweiligen Verfügung. Hier wird dem Verletzer ein bestimmtes Verhalten gerichtlich untersagt. Besonderheit ist hier die gegenüber einem Klageverfahren vergleichsweise schnelle Entscheidung des Gerichts. Für den Verletzer nachteilig ist ein solches Verfahren aber insoweit, als dass er sich regelmäßig nicht zu den vor Gericht geltend gemachten Ansprüchen äußern kann, da er bis zur Zustellung der Verfügung von einem solchen Verfahren überhaupt keine Kenntnis erlangt. Auch wenn dem Antragsgegner ein Widerspruchsrecht zusteht, ist er zunächst an die einstweilige Verfügung gebunden, möchte er sich nicht der Gefahr der Verhängung von Ordnungsmitteln aussetzen.

Ist eine Einigung der Parteien weder mittels einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung möglich, kann ein Gericht im Rahmen eines Klageverfahrens angerufen werden, was jedoch mit vergleichsweise hohen Kosten als auch Zeitaufwand verbunden ist.

Kategorie(n): Wettbewerbsrecht
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