Wann besteht ein sog. Wettbewerbsverhältnis?

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Ein Wettbewerb kann nur dort stattfinden, wo alle Beteiligten auf demselben sachlichen, räumlichen und zeitlichen Markt miteinander konkurrieren, beide Parteien somit versuchen, gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen. Logische Folge hiervon ist, dass nicht jedes Unternehmen mit jedem beliebigen anderen auf dem Markt befindlichen Unternehmen im Wettbewerb steht.

Zwischen zwei Augenoptikern in derselben Stadt ist ein Wettbewerbsverhältnis zweifellos gegeben. Beide versuchen mit ihren Produkten den Kunden in ihrer Stadt zum Kauf des jeweiligen Produkts zu bewegen. Auch Automobilkonzerne, die um Marktanteile kämpfen, stehen in einem gegenseitigen Wettbewerb. Und selbst zwei Händler, bei denen einer seinen Sitz in München und der andere seinen Standort in Hamburg hat, können in einem wechselseitigen Verhältnis stehen: Wenn beide eine ähnliche Ware anbieten und beide über einen Online-Shop ihre Ware verkaufen, sprechen sie alle deutschen Verbraucher und somit denselben Endverbraucherkreis an.

Kategorie(n): Wettbewerbsrecht
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