Was gilt beim Filesharing durch volljährige Kinder / Familienmitglieder / Lebenspartner?

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Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen von volljährigen Familienmitgliedern verantwortlich gemacht werden kann, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht wurde.

Insbesondere löst die bloße Überlassung der Mitnutzungsmöglichkeit des Anschlusses an den Ehegatten keine Haftung aus. Eine Prüf- und Kontrollpflicht besteht im Verhältnis zwischen Ehegatten nicht.

Kategorie(n): Filesharing
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