Was ist das Internetstrafrecht?

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Das Internetstrafrecht ist kein einheitlich abgrenzbares Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus den Straftatbeständen unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen. Es besteht gerade kein Gesetzbuch, welches sich nur mit Straftaten im Bereich des Internets befasst. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es keine Straftat gibt, die ausschließlich im Internet begangen werden kann, auch wenn manche Straftaten internet- oder computerspezifische Erscheinungsformen aufweisen.

Eine Vielzahl der „Offline“-Straftaten wird typischerweise unter Verwendung von Computern oder über das Internet verwirklicht bzw. das Internet wird als spezifisches Transport-Medium genutzt, so dass bei diesen insoweit von „Internetstrafrecht“ gesprochen werden kann.

 

Kategorie(n): Internetstrafrecht
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