Was ist eine Lizenz?

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Den Begriff „Lizenz“ gibt es im deutschen Urheberrecht – anders als im Marken- und Patentrecht – eigentlich nicht. Das Urheberrechtsgesetz spricht vielmehr von der Einräumung von Nutzungsrechten, die jedoch mit dem Begriff der „Lizenzen“ übereinstimmen. In der Praxis ist die Bezeichnung „Lizenz“ jedoch durchaus gängig und meint die Erlaubnis, ein Werk auf eine bestimmte Weise nutzen zu dürfen.

Nutzungsrechte können als einfache oder ausschließliche Rechte sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

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