Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Zeichens als Marke?

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Durch eine Marke kann der Markeninhaber ein bestimmtes Zeichen schützen. Mit der Eintragung steht dem Markeninhaber ein sog. monopolistisches Recht zu, d.h. er kann sich zum einen gegen unberechtigte Benutzung der Marke durch Dritte (Konkurrenten) zur Wehr setzen, zum anderen kann er nach Belieben mit der Marke verfahren. So kann er diese z.B. selbst benutzen, verkaufen oder an Dritte lizenzieren.

Die Marke ermöglicht nicht nur, die identische Benutzung durch Dritte zu verhindern, sondern auch eine nur ähnliche Verwendung zu untersagen, soweit eine Verwechslungsgefahr mit der angemeldeten Marke besteht. Die Eintragung einer Marke stellt in der Praxis die bedeutendste Möglichkeit dar, Markenschutz zu erlangen. Der Markenschutz ist dann nicht von einer im Einzelfall nur schwer zu beweisenden Bekanntheit der Marke abhängig, zum anderen ist auch der exakte Zeitpunkt einer Priorität nicht entscheidend.

Bei Verletzung des Markenrechts stehen dem Inhaber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Dritte zu, die ohne seine Zustimmung die Marke verwenden. Die Durchsetzung dieser Ansprüche erfolgt in der Regel zunächst im Wege der Abmahnung, und anschließend, wenn die Abmahnung nicht den gewünschten Erfolg eintreten lässt, auf dem Klageweg.

Ihre Produkte oder Dienstleistungen werden schneller wieder erkannt und können von denen der Konkurrenz besser unterschieden werden.

Das Zeichen ® können Sie nur verwenden, wenn Sie Inhaber einer eingetragenen Marke sind (Link). Falls Sie das Zeichen ® verwenden, bevor Ihre Marke eingetragen wurde, können Sie wegen einem Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden.

Eine Marke kann vor Abmahnungen schützen, insoweit sie älter (prioritätsälter), als das Kennzeichen des Abmahnenden ist.

Das bekannte Zeichen ® darf nur verwendet werden, wenn eine eingetragene Marke vorliegt.

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