Welches Ziel hat die Grenzbeschlagnahme?
Grundsätzlich wird mit dem Grenzbeschlagnahmeverfahren bezweckt, zu verhindern, dass gefälschte Artikel, die in der Regel aus dem Ausland kommen, die Grenzen der Europäischen Union passieren und in den innereuropäischen Rechtsverkehr gelangen und so schließlich Verbrauchern angeboten werden.
Des Weiteren schafft die Grenzbeschlagnahme die Möglichkeit, Vertriebswege und die Identität der Produktpiraten aufzudecken. Damit stellt sie im Ergebnis ein wirksames Mittel dar, um Produktpiraterie zu bekämpfen.
Kategorie(n): Grenzbeschlagnahme, Markenrecht