Wie kann man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren?
Hat der Empfänger der Abmahnung den vorgeworfenen Rechtsverstoß nicht begangen, so kann er beispielsweise eine negative Feststellungsklage erheben. Diese hat das Ziel, vom Gericht feststellen zu lassen, dass der geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht besteht, die Abmahnung also unberechtigt war. Die Beweislast für das Bestehen eines Unterlassungsanspruches liegt allein beim Abmahnenden. Bei Erfolg der Klage hat der Abmahnende die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.
Kategorie(n): Abmahnung