Wie lange besteht der Markenschutz?
Grundsätzlich wird für das angemeldete Zeichen zunächst zehn Jahre Markenschutz gewährt. Diese Schutzdauer kann jedoch kostenpflichtig jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Erfolgt keine Verlängerung, so wird die Marke durch das Markenamt gelöscht. Der Markenschutz endet jedoch auch, wenn ein Widerspruchs- oder Löschungsverfahren durch einen anderen Markeninhaber erfolgreich durchgeführt wird.
Beachtet werden muss jedoch weiter, dass die Marke in den eingetragenen Klassen auch benutzt werden muss, da sie sonst ebenfalls Gefahr läuft, gelöscht zu werden. Allerdings gilt dies erst, wenn die sog. Benutzungsschonfrist von fünf Jahren nach Anmeldung der Marke abgelaufen ist.
Kategorie(n): Markenanmeldung, Markenrecht