Wie sind Straftaten im Internet nachvollziehbar?

[Gesamt: 1   Durchschnitt:  3/5]
3166 mal gelesen
0 Shares

Jedem Internetnutzer wird bei der Einwahl ins Internet von dessen Internet-Service Provider eine zu diesem Zeitpunkt einmalige IP-Adresse vergeben. Werden Rechteinhaber auf eine Verletzung ihrer Rechte aufmerksam, können sie beispielsweise mit Hilfe des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs gem. § 101 Abs. 9, Abs. 2 UrhG beim zuständigen Provider anhand der IP-Adresse die Daten desjenigen Nutzers erfragen, welchem zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung die ausfindig gemachte IP-Adresse zugeordnet war.

Die Rechteinhaber bedienen sich dabei manchmal sog. Anti-Piracy-Firmen, um IP-Adressen der Rechteinhaber zu ermitteln und zu protokollieren. Allerdings bestehen bezüglich der Rechtmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Ermittlungsmaßnahmen in vielerlei Hinsicht erhebliche Zweifel, so dass die erhobenen Verletzungsvorwürfe oftmals unbegründet sind.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a