5000-Euro-Bußgeld für Kleinunternehmen wegen Datenschutzverstoß

14. Februar 2019
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Frau Hand tippt auf Schloss Garfik

Dem Inkrafttreten der DSGVO sahen vor allem viele kleine Unternehmen mit einer gewissen Skepsis entgegen. Für eine deutsche Firma hat sich die Angst vor den Abmahnungen nun realisiert: Dem Unternehmen wurde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 5000 Euro durch die Hamburger Datenschutzbehörde zugestellt.

Der beanstandete Verstoß gegen die DSGVO war das Fehlen eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung. Sobald personenbezogene Daten durch einen Dritten verarbeitet werden, bedarf es eines zusätzlichen Vertrags zum Datenschutz. Dieser solle Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen, sowie den Beteiligten und Verantwortlichen enthalten. Die Pflicht, einen solchen Vertrag abzuschließen treffe dabei nicht nur den Verarbeiter, sondern auch den Auftraggeber. Dieser sei der Verantwortliche für den Datenschutz. Ein Bußgeld rechtfertige sich deshalb, weil die Übermittlung von schutzwürdigen Daten ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei.

Im konkreten Fall geht es um ein Versandgeschäft, das sich bei Express-Zustellungen über DHL eines externen Versandunternehmens bediente. Das Versandunternehmen bekam hierzu die Lieferadressen der Kunden, um den Versandauftrag durchzuführen. Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag wurde zwischen den Unternehmen nicht abgeschlossen.

Dem Bußgeldbescheid hat das Kleinunternehmen mittlerweile widersprochen und außerdem das Vorgehen der Datenschutzbehörde stark kritisiert. Daneben forderte die Firma eine Entschärfung der Durchsetzungspraxis zur DSGVO für kleinere Unternehmen, da diese fast den gleichen Aufwand haben wie mittelständische Unternehmen. Dies sei schlichtweg nicht verhältnismäßig.

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